Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

entsprechend der Baustellenverordnung – BaustellV.

Die Bauherrschaft trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. 
Auf dieser Grundlage ist die Bauherrschaft zur Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen bereits bei der Planung sowie bei der Ausführung eines Bauvorhabens verpflichtet.

Diese Pflichten können an Dritte übertragen werden, den sogenannten SiGeKo.

Herr Dipl.-Ing. (FH) Reinhold Mast ist entsprechend dem Lehrgang für Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinatoren nach der Baustellenverordnung berechtigt, diese Leistungen zu übernehmen.